Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Sonderpädagogische Förderung in Offenbach

Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an allgemeinbildenden Schulen, z.B. an Grund-, Haupt- und Realschulen, beschult werden. Sie werden dann im inklusiven Unterricht gefördert. Die Ausgestaltung des inklusiven Unterrichts ist in Hessen in der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)“ geregelt.

Eine solche Förderung kann aber auch an den Förderschulen erfolgen. Jede Förderschule verfügt über besondere Schwerpunkte. Davon ist abhängig, welcher Abschluss an der Förderschule erworben werden kann. Einige Förderschulen unterstützen auch als „Beratungs- und Förderzentrum“ die allgemeinbildenden Schulen bei der sonderpädagogischen Arbeit.

Weitere Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise