Rückmeldungen zu Bieber und Bieber-Waldhof
Rückmeldungen der Fachabteilungen zur Veranstaltung OB vor Ort in den Stadtteilen Bieber und Bieber Waldhof am 04.06.2025.
Was wird unternommen, um den Einzelhandel in den Stadtteilen zur erhalten?
In Bieber und Bürgel ist das Förderprogramm Aktive Kernbereiche aktiv, um den Ortskern attraktiv zu halten und Potentiale auszubauen.
Durch die Stadt werden lokale Partner wie die Sparkasse, in deren Eigentum sich Immobilien befinden, eingebunden.
Außerdem unterstütz die Stadt Feste wie den Bieberer und den Bürgeler Markt im Bereich der kostenintensiven Sicherheitskonzepte. Der Einzelhandel bestätigt, dass diese Veranstaltungen für Werbung sorgen.
Es laufen außerdem Verhandlungen mit Aldi über den Bau einer Filiale am Stadion am Bieberer Berg.
Wiener Hof
Aufgrund eines laufenden Verfahrens können derzeit keine Informationen gegeben werden, die über den bereits bekannten Sachstand hinausgehen.
Pressemeldung zum Wiener Hof vom 19.05.2025:
Überhöhte Geschwindigkeit in der Poststraße
Das Ordnungsamt wird die Situation prüfen und in der Poststraße vermehrt Kontrollen durchführen.
Räume für Jugendliche
Der Wunsch nach Aufenthaltsräumen für Jugendliche ist nachvollziehbar und das Engagement wird begrüßt.
Ansprechpartner ist Marcus Schenk vom Kernbereichsmanagement mit seinem Team:
E-Mail: mittemachenqurbande
Telefon: 069 67867353
vor Ort:
dienstags von 14-16 Uhr im Bürgeler Eiscafé „TriAngelo“
donnerstags von 15-17 Uhr im Bieberer Stadtteilbüro, Aschaffenburger Straße 2
Wie ist der aktuelle Zeitplan zum Neubaugebiet Bieber Waldhof West?
Die Voruntersuchung ist abgeschlossen, ein entsprechender Bericht wird erstellt. Die Ergebnisse gehen im Sommer für einen Grundsatzbeschluss in die Stadtverordnetenversammlung.
Nach aktueller Planung wird das letzte Wohnhaus in ca. 18 Jahren fertig gebaut sein können.
Der lange Zeitraum ist unter anderem in der komplexen Eigentümersituation begründet.
Weitere Informationen zum Neubaugebiet Bieber Waldhof West:
Phänomen „Monteurswohnungen“
Werden Gebäude oder auch Teile davon als sog. „Monteurswohnungen“ umgenutzt, ist hierfür regelmäßig eine Baugenehmigung erforderlich. Ohne Baugenehmigung darf eine Liegenschaft nicht in dieser Weise umgenutzt werden. Ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann, hängt von der konkreten Ausgestaltung der „Monteurswohnungen“ im Zusammenspiel mit dem konkreten Grundstück und dessen Lage bzw. Umgebung ab. Die hier angesprochenen Fälle sind bekannt und es gibt Ansatzpunkte, dagegen vorzugehen. Diese Prozesse sind zäh und langwierig, so dass man ein bisschen Geduld und Ausdauer mitbringen muss, sie sind aber auch erfolgreich.
Wichtig ist dabei immer eine gute Dokumentation der Sachlage und der Geschehnisse vor Ort. Die Bauaufsicht ermittelt, wenn sie Kenntnis von einer solchen ungenehmigten Nutzung erlangt, eigenständig. Soweit Bürger*innen hierbei unterstützen möchten, wie zum Beispiel mit Informationen, Beschreibungen oder Fotos, ist dies jederzeit möglich. Sie können sich gern wenden an:
Bauaufsichtsamt
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
bauaufsichtoffenbachde
Aktueller Stand zum Bahnhof Bieber
Das Gebäude ist nicht in städtischem Besitz. Zwischen Eigentümerseite und Bauaufsichtsamt hat sich ein guter Kontakt entwickelt. Der Eigentümer hat das Dach denkmalgerecht und mit großem Einsatz instandgesetzt. Seither treibt er die Instandsetzung im Innern Stück für Stück in Eigenarbeit voran.
Erwerb und Nutzung des ehemaligen evangelischen Gemeindehauses
Die Stadt hat das ehemalige Gemeindehaus vom evangelischen Regionalverband erworben. Eine Nutzung für die Nachmittagsbetreuung der benachbarten Grundschule ist ab ca. 2027 geplant. Zuvor sind noch kleine Umbauarbeiten notwendig.
Bisher ist keine Zwischennutzung geplant. Diese wäre auf einen Zeitraum von ca. 14 Monaten begrenzt.
Pressemitteilung zum Erwerb des ehemaligen Gemeindehauses
Parkraumkonzept Bieber (und Bürgel)
Das Parkraumkonzept ist im Rahmen des Städtebau-Förderprogramms Lebendige Zentren entwickelt worden. Das Förderprogramm läuft in Bieber und Bürgel. Dabei geht es um die Weiterentwicklung der Ortskerne.
Analyse der aktuellen Situation
Für das Parkraumkonzept wurde die aktuelle Situation analysiert. An der Analyse haben auch Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Stadtteile mitgewirkt, indem sie auf einer Karte unter anderem Orte markiert haben, die als besonders schwierig wahrgenommen werden. Auch haben Interessierte aus Bieber und Bürgel Verbesserungsvorschläge und Wünsche bei der Beteiligung eingebracht. Aus der Analyse wurde von einem Expertenbüro ein Konzept mit ersten Ideen entwickelt. Das Konzept wurde am 26. Mai in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es gab positive Rückmeldungen, aber auch Kritik.
Das Parkraumkonzept
Das Parkraumkonzept enthält grundsätzliche Ideen, wie die Anzahl geparkter und fahrender Autos im Stadtteil besser organisiert werden kann. Für Menschen, die Fahrrad fahren oder zu Fuß unterwegs sind, soll es mehr Platz geben und es soll sicherer werden. Durch die Veränderungen soll auch der Aufenthalt in den Ortsmitten angenehmer und das Ortsbild attraktiver werden. Die Ideen im Konzept sind noch keine konkreten Planungen, was genau an welchem Ort im Stadtteil passieren soll.
Für die Entwicklung der konkreten Ideen spielen verschiedene und voneinander Abhängige Faktoren eine Rolle. Derzeit wird sehr viel öffentlicher Raum als Parkraum genutzt. Teilweise sind die genutzten Parkplätze nicht legal und es bleibt zu wenig Platz für andere Nutzungen. Es können weder überall Parkplätze reduziert noch überall Parkplätze gebaut werden. Deshalb schlägt das Konzept kleine dreigliedrige Schritte vor. Bewohnerparken und Parkraummanagement sollen den Parkdruck reduzieren. Es soll stärker geregelt werden, wer wann wo parken darf. Eine Idee ist zum Beispiel, Parkraum für Pendler*innen am Bahnhof zu schaffen. Durch die Neuordnung des Parkens soll der öffentliche Raum insgesamt sicherer, breiter und attraktiver werden.
Wie geht es weiter?
Im 2. Halbjahr 2025 wird das Parkraumkonzept den Stadtverordneten zum Beschluss vorgelegt. Erst nach dem Beschluss werden in einem nächsten Schritt ganz konkrete, erste Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und erprobt. In dieser Phase wird es dann wieder Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger geben.
Ansprechpartner
Marcus Schenk vom Kernbereichsmanagement mit seinem Team:
E-Mail mittemachenqurbande
Telefon 069 67867353
vor Ort
dienstags von 14-16 Uhr im Bürgeler Eiscafé „TriAngelo“
donnerstags von 15-17 Uhr im Bieberer Stadtteilbüro, Aschaffenburger Straße 2
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Bieber Bürgel Mitte machen":
Weitere Informationen zum Parkraumkonzept:
Nicht fertiggestellte Gehwege im Neubaugebiet Bieber Nord und unübersichtliche Parksituation
Die Gehwege im Neubaugebiet sind noch nicht vollständig hergestellt. Daher ist auch keine Beschilderung vorhanden. Dies führt zu einer unklaren Parksituation auch aufgrund der als zu wenig wahrgenommenen Parkmöglichkeiten.
Das Amt für Planen und Bauen und die Straßenverkehrsbehörde arbeiten bezüglich der Sicherheit des Verkehrs gemeinsam an einer Übergangslösung bis die Gehwege fertiggestellt sind.
Der mit dem Bebauungsplan festgelegte Parkplatzschlüssel von 0,5 Parkplätzen je Wohneinheit kann nachträglich nicht verändert werden.
Als Hintergrundinformation zu der Thematik Stellplätze: Grundsätzlich ist es so, dass jedes Gebäude sein Verkehrsaufkommen auf dem eigenen Grundstück unterbringen muss. So sieht es die Hessische Bauordnung vor. D.h., ob Wohngebäude, Bürogebäude, Betriebsgebäude – die benötigten Stellplätze einschließlich der Stellplätze für Besucher*innen gehören demnach auf das Grundstück oder die Mobilität muss anders gewährleistet werden. Die Stellplatzanforderungen nach Bebauungsplan oder Stellplatzsatzung formulieren in Abwägung mit vielen anderen Anforderungen an ein Grundstück nur einen Mindestbedarf. Bauherrschaften, Eigentümer*innen, Mieter*innen oder auch Pächter*innen verbleibt es in ihrer Eigenverantwortung zu schauen, dass für ihre Nutzung und Interessen ausreichend Stellplätze vorhanden sind. Es ist nicht Sache der Allgemeinheit, den jeweiligen individuellen Stellplatzbedarf aufzufangen. Dies ist für das Verständnis der Thematik sehr wichtig und erst einmal der Ausgangspunkt aller Betrachtungen. Stellplätze im öffentlichen Raum sind in erster Linie für das Parken von Lieferanten, Handwerkern und Besuchern gedacht. Selbstverständlich versucht die Stadt, aus den Ressourcen der Allgemeinheit heraus bei Engpässen auch im öffentlichen Raum Lösungen zu finden, soweit das neben den vielen anderen Anforderungen, die der begrenzte öffentliche Raum erfüllen muss, möglich ist. Gleichwohl ist es wichtig zu verstehen, dass es keine öffentliche Aufgabe ist, sondern in erster Linie Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer*innen und -nutzer*innen, ihren eigenen Stellplatzbedarf herzustellen.
Zur Nachfrage nach Kontrollen durch das Ordnungsamt in diesem Bereich:
Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nicht gestattet außer, es ist eine entsprechende Beschilderung vorhanden. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, wird auch nicht für Falschparken auf dem Gehweg verwarnt.
Der Wahrnehmung, dass auswärtige Kennzeichen stärker kontrolliert werden, als Offenbacher Kennzeichen, wird durch das Ordnungsamt deutlich widersprochen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird beachtet.