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Stadt Offenbach

Verhalten im öffentlichen Raum

Um das Miteinander möglichst angenehm und reibungslos zu gestalten, muss es verbindliche Regeln für das Verhalten im öffentlichen Raum geben. Die "Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main" - kurz "Offenbacher Straßenordnung" - regelt insbesondere das Verhalten in Grünanlagen, die Nutzung von Straßen und Plätzen sowie das Anbringen von Werbung.

Die Gefahrenabwehrverordnung sowie den Verwarn- und Bußgeldkatalog finden Sie unter dem unten stehenden Link „Satzungen und Verordnungen“ unter dem Punkt "3. Sicherheits- und Ordnungsverwaltung".
Die Hundesteuersatzung steht unter dem Punkt "2. Finanzverwaltung". 

Alexander Kratz

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus

Berliner Straße 60
63065 Offenbach

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