Ausbringen von Streusalz
Streusalz reichert sich in Böden an oder es kann zur Versalzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers kommen. Das Ausbringen von Streusalz im Winter ist gemäß der Winterdienstsatzung der Stadt Offenbach am Main - bis auf wenige Ausnahmen - grundsätzlich verboten.
Streusalz hat viele negative Auswirkungen in der Umwelt. Die Folgen zeigen sich oft erst im Frühjahr und Sommer, wenn salzgeschädigte Straßenbäume trotz ausreichender Niederschläge allmählich vertrocknen. Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert.
Nicht nur Pflanzen leiden unter dem Salz. Viele Tiere entzünden sich am Streusalz die Pfoten.
Neben den ökologischen Folgen verursacht Streusalz auch ökonomische Schäden wie die Korrosion an Brücken und Kraftfahrzeugen.
Nur in diesen Ausnahmefällen ist die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt:
- Zum Bestreuen von Zapfstellen, Sperrschiebern und Schachtabdeckungen,
- bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) bei denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine ausreichende Streuwirkung erzielt wird, und
- an besonderen Gefahrenstellen, wie beispielsweise Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken und an Auf- und Abgängen zu den Tiefgaragen.
Weitere Informationen:
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung