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Stadt Offenbach

Was ist erlaubt, was nicht?

Diese Seite gibt Informationen, wie mit anfallendem Schmutzwasser umzugehen ist und auch, was Sie an und in Gewässern beachten müssen.

Umgang mit Abwasser aus der Fassadenreinigung

Wasser, das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde, wird zu Schmutzwasser (§ 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Das bedeutet, dass Wasser aus der Fassadenreinigung auch ohne Zusätze zu Schmutzwasser wird.

Daher gilt für Fassadenreinigungen in der Stadt Offenbach:

  • Grundsätzlich ist keine Versickerung im Boden gestattet!
  • Die Maßnahme ist vorher bei der Unteren Wasserbehörde und der ESO Stadtentwässerung anzuzeigen
  • Regeln der Technik anwenden (Abwasser auffangen und kontrolliert ableiten oder fachgerecht entsorgen)

Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Autowäsche im Freien

Benutzung von Waschanlagen

Grundsätzlich sollte die Reinigung von Fahrzeugen in öffentlichen (Selbst-)Waschanlagen erfolgen. In diesen Anlagen ist die vollständige Ableitung und optimale Behandlung des Abwassers sichergestellt. Zudem ist der Wasserverbrauch so optimiert, dass eine geringe Menge Wasser für zahlreiche Autowäschen ausreicht.

Entwässerung des Grundstücks zur Straße

Gemäß § 15 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung / Offenbacher Straßenordnung und entsprechend der Grundstücksentwässerungsatzung ist es in Offenbach am Main verboten, das Auto im Freien nur mit Wasser abzuspritzen - selbst wenn gar keine Reinigungsmittel eingesetzt werden. Dieses Verbot gilt auch auf befestigten Grundstücksflächen, die unmittelbar an die Straße angrenzen und ohne Benzinabscheider zur Straße hin entwässert werden.

Entwässerung des Grundstücks in einen Regenwasserkanal (Trennkanalisation)

Der Regenwasserkanal ist ausschließlich für die Ableitung von Niederschlagswasser bestimmt und leitet das gesammelte Niederschlagswasser in der Regel direkt in ein Gewässer ein. Das Waschwasser gilt als Schmutzwasser nach § 54 Abs. 1 Ziffer 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Einleitung würde eine unzulässige Gewässerbenutzung darstellen. Ob an der genauen Adresse ein solcher Kanal vorhanden ist, kann bei der ESO Stadtservice GmbH, Abteilung Stadtentwässerung erfragt werden.

Versickerung des Waschwassers auf dem Grundstück

Die Versickerung stellt ebenfalls eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Ziffer 4 WHG dar. Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können. So werden beispielsweise Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült, vor allem wenn ein Hochdruckreiniger zum Einsatz kommt. Bei einer Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund liegt in der Regel eine hinreichende Verbindung zum Grundwasser vor. Deshalb könnte eine wasserrechtliche Erlaubnis wegen der drohenden Grundwassergefährdung hier auch nicht erteilt werden.

Ist der Untergrund dagegen hinreichend befestigt und es ist sichergestellt, dass das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Schmutzwasser in die Schmutz- bzw. Mischkanalisation gelangt, greift das wasserrechtliche Verbot nicht. Zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Fahrzeugwäsche auf befestigten und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Flächen, im Sinne der Grundstücksentwässerungssatzung der Stadt Offenbach, wenden Sie sich bitte an die ESO Stadtservice GmbH, Abteilung Stadtentwässerung.

Magnetangeln/Magnetfischen im Main

Das Magnetfischen ist im gesamten hessischen Bereich des Mains grundsätzlich nicht zulässig.

Was darf ich als Gewässeranlieger, was nicht?

Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür – damit aber auch die Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.

Die Themenseite informiert unter anderem darüber, was hinsichtlich Kompost, Holzlagerung, Gehölzpflege und baulichen Anlagen an Gewässern zu beachten ist.

Nutzung eines Gartenwasserzählers

Der Frischwasserverbrauch zur Gartenbewässerung kann mit einem separaten Gartenwasserzähler (Sprengwasserzähler) zur Einsparung von Abwassergebühren erfasst werden. Bitte wenden Sie sich vor dem Einbau an die Abteilung Entwässerung aus dem Geschäftsfeld Stadtservice bei den Stadtwerken Offenbach.

Alternativ bietet sich für die Gartenbewässerung die Nutzung von Regenwasser an, welches Sie zum Beispiel über Zisternen oder Regentonnen sammeln können.

Ausbringen von Streusalz

Streusalz reichert sich in Böden an oder es kann zur Versalzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers kommen. Das Ausbringen von Streusalz im Winter ist gemäß der Winterdienstsatzung der Stadt Offenbach am Main - bis auf wenige Ausnahmen - grundsätzlich verboten.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise