Umgang mit Abwasser aus der Fassadenreinigung
Wasser, das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde, wird zu Schmutzwasser (§ 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Das bedeutet, dass Wasser aus der Fassadenreinigung auch ohne Zusätze zu Schmutzwasser wird.
Daher gilt für Fassadenreinigungen in der Stadt Offenbach: Grundsätzlich ist keine Versickerung im Boden gestattet.
Das ist bei der Fassadenreinigung zu beachten:
Vorherige Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde und der ESO Stadtentwässerung | Mindestens 2 Wochen vorher |
Regeln der Technik anwenden: |
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Das bedeutet, die Einleitung ist nur erlaubt in den Schmutz- oder Mischwasserkanal. Die Grundstücksentwässerungssatzung der Stadt Offenbach am Main ist zu beachten. Insbesondere ist auf die Einleitungsverbote (§ 11) und Einleitungsbeschränkungen (§12) zu achten. Bei Zweifeln zur Art des Kanals fragen Sie die ESO Stadtentwässerung. |
Weitere Hinweise
Fassadenreinigungen sind so durchzuführen, dass weder Gefahren noch schädliche Umwelteinwirkungen oder unzumutbare Belästigungen (Staub, Lärm, Geruch, Verunreinigungen) entstehen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Können die Anforderungen nach § 12 der Grundstücksentwässerungssatzung durch entsprechende Aufbereitungsmethoden nicht eingehalten werden, ist das Abwasser zu sammeln und als flüssiger Abfall einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Bei der Reinigung von Fassaden sind geeignete Auffangtechniken zu nutzen.
Kleinstprojekte bis 300 m² zu reinigender Gesamtfläche:
Nach Merkblatt DWA-M 370 müssen bei der Anwendung einfacher Reinigungsverfahren ohne Entschichtung, nur mit Wasser und ohne Säuren, Laugen oder Lösemittel, bei einer zu reinigenden Gesamtfläche von weniger als 300 m² keine besonderen Anforderungen an das Erfassen und Behandeln gestellt werden. Mit Lackresten oder Chemikalien belastetes Abwasser kann durch Ausstreuen bzw. Auslegen von saugfähigem Material (z.B. Sand, Textilien) aufgenommen werden. Die Anzeigepflichten bestehen dennoch.
Details finden sich im Merkblatt DWA-M 370 „Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).
Die Nichtbeachtung der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Gebühren
Es entstehen Gebühren, sobald das bezogene Wasser für die Reinigung nicht aus der zu reinigenden Liegenschaft kommt. Aus diesem Grund ist das Vorhaben immer bei den genannten Stellen anzuzeigen. Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt dann vom jeweiligen Wasserverbrauch ab.
Merkblatt als Download
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung