Nutzung des Grundwassers im Bereich der ehemaligen Mülldeponie Pechhütte in Offenbach
Das Wohngebiet Rosenhöhe liegt teilweise auf Flächen, die früher als Mülldeponie genutzt wurden. Eine Belastung des Grundwassers kann aufgrund der ehemaligen Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Offenbach gibt deshalb Hinweise zur Nutzung des Grundwassers.
Das Wohngebiet Rosenhöhe liegt teilweise auf Flächen, die früher als Mülldeponie genutzt wurden. Auf dem Gebiet der ehemaligen „Pechhütte“ wurden in den 1990er Jahren bei zahlreichen Grundstücken von der Stadt Offenbach der Oberboden ausgetauscht, zuletzt bei einem Grundstück im Jahr 2021.
Die Qualität des Grundwassers wurde in den 1990er Jahren untersucht. Aufgrund der Ergebnisse aus den Analysen konnte kein Sanierungsbedarf abgeleitet werden. Dennoch kann eine Belastung des Grundwassers aufgrund der ehemaligen Nutzung nicht ausgeschlossen werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer (oder Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, wie z.B. Kaufinteressenten von Grundstücken) können die genaue Belastung ihres oder eines Grundstücks bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Offenbach am Main im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erfragen.
Nutzungshinweise
- Das aus Ihrem Gartenbrunnen geförderte Grundwasser ist KEIN Trinkwasser!
- Das Wasser aus dem Brunnen kann nur eingeschränkt zur Bewässerung des Gartens genutzt werden. Es dürfen keine Nutzpflanzen mit dem Wasser aus dem Gartenbrunnen bewässert werden.
- Es darf nicht für Badezwecke oder Wasch- und Spülzwecke genutzt werden. Es dürfen keine Pools oder Planschbecken befüllt oder Personen mit dem Wasser bespritzt werden.
Der Nutzungshinweis betrifft jede Grundwasserförderung und -nutzung. Hierzu gehören insbesondere Haus- und Gartenbrunnen oder Grundwasserhaltungen.
Eingrenzung des Gebietes
Die genannten Nutzungshinweise gelten für das oben dargestellte Gebiet, das
- im Westen begrenzt wird durch den Straßenzug „Auf der Rosenhöhe“,
- im Süden durch den Lauterbornweg und den Hunsrückweg,
- im Osten durch die Dietzenbacher Straße und den Eichwaldweg und
- im Norden durch den Straßenzug Auf der Rosenhöhe, Feldbergweg und Schwarzwaldweg
Innerhalb dieses Gebietes existieren unbelastete, belastete und stark belastete Grundstücke.
Anzeige von Gartenbrunnen
Gemäß § 29 Hessisches Wassergesetz ist die Entnahme von Grundwasser für den Gartenbau in einer Menge von bis zu 3.600 m³ pro Jahr anzeigepflichtig. Sofern Sie einen Brunnen besitzen und diesen noch nicht bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Offenbach angezeigt haben, finden Sie weitere Informationen und das entsprechende Anzeigeformular unter folgendem Link :
Weitere Informationen:
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung