Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Nutzung des Grundwassers im Bereich der ehemaligen Mülldeponie Pechhütte in Offenbach

Das Wohngebiet Rosenhöhe liegt teilweise auf Flächen, die früher als Mülldeponie genutzt wurden. Eine Belastung des Grundwassers kann aufgrund der ehemaligen Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Offenbach gibt deshalb Hinweise zur Nutzung des Grundwassers.

Eingrenzung des Gebietes für die Grundwassernutzungshinweise

Das Wohngebiet Rosenhöhe liegt teilweise auf Flächen, die früher als Mülldeponie genutzt wurden. Auf dem Gebiet der ehemaligen „Pechhütte“ wurden in den 1990er Jahren bei zahlreichen Grundstücken von der Stadt Offenbach der Oberboden ausgetauscht, zuletzt bei einem Grundstück im Jahr 2021. 

Die Qualität des Grundwassers wurde in den 1990er Jahren untersucht. Aufgrund der Ergebnisse aus den Analysen konnte kein Sanierungsbedarf abgeleitet werden. Dennoch kann eine Belastung des Grundwassers aufgrund der ehemaligen Nutzung nicht ausgeschlossen werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer (oder Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, wie z.B. Kaufinteressenten von Grundstücken) können die genaue Belastung ihres oder eines Grundstücks bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Offenbach am Main im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erfragen. 

Nutzungshinweise

  1. Das aus Ihrem Gartenbrunnen geförderte Grundwasser ist KEIN Trinkwasser!
  2. Das Wasser aus dem Brunnen kann nur eingeschränkt zur Bewässerung des Gartens genutzt werden. Es dürfen keine Nutzpflanzen mit dem Wasser aus dem Gartenbrunnen bewässert werden.
  3. Es darf nicht für Badezwecke oder Wasch- und Spülzwecke genutzt werden. Es dürfen keine Pools oder Planschbecken befüllt oder Personen mit dem Wasser bespritzt werden.

Der Nutzungshinweis betrifft jede Grundwasserförderung und -nutzung. Hierzu gehören insbesondere Haus- und Gartenbrunnen oder Grundwasserhaltungen. 

Eingrenzung des Gebietes

Die genannten Nutzungshinweise gelten für das oben dargestellte Gebiet, das

  • im Westen begrenzt wird durch den Straßenzug „Auf der Rosenhöhe“,
  • im Süden durch den Lauterbornweg und den Hunsrückweg,
  • im Osten durch die Dietzenbacher Straße und den Eichwaldweg und
  • im Norden durch den Straßenzug Auf der Rosenhöhe, Feldbergweg und Schwarzwaldweg

Innerhalb dieses Gebietes existieren unbelastete, belastete und stark belastete Grundstücke. 

Anzeige von Gartenbrunnen

Gemäß § 29 Hessisches Wassergesetz ist die Entnahme von Grundwasser für den Gartenbau in einer Menge von bis zu 3.600 m³ pro Jahr anzeigepflichtig. Sofern Sie einen Brunnen besitzen und diesen noch nicht bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Offenbach angezeigt haben, finden Sie weitere Informationen und das entsprechende Anzeigeformular unter folgendem Link : 

Weitere Informationen:

  • 30.04.2021 Umwelt & Klima

    Information der Stadt Offenbach nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

    Im Bereich der Rosenhöhe befindet sich die Pechhütte, eine von der Stadt Offenbach bis Anfang der 1950er Jahre betriebene, danach verfüllte und zur Wohnbebauung freigegebene Hausmülldeponie. Vom ehemaligen Deponiebereich betroffen sind insgesamt 154 Liegenschaften. Potentielle Käuferinnen und Käufer werden um Achtsamkeit gebeten.


Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise