Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Bestattungsformen auf den Städtischen Friedhöfen

Auf den Städtischen Friedhöfen gibt es eine Vielzahl von Bestattungsmöglichkeiten. Diese Seite gibt einen Überblick darüber, welche Bestattungsformen auf den jeweiligen Friedhöfen möglich sind.

Erdbestattungen

Erdgräber auf dem Bieberer Friedhof.

Erdbestattungen werden auf allen fünf Städtischen Friedhöfen angeboten. Auf dem Alten Friedhof sind allerdings nur Bestattungen in Dauergräbern möglich, auf den anderen Friedhöfen gibt es die Auswahl zwischen Dauern- und Reihengräbern.

Dauergräber werden auf 30 Jahre gekauft und können jederzeit verlängert werden. Reihengräber hingegen werden für einen Zeitraum von 25 Jahren gekauft - also für den Zeitraum, für den die Totenruhe gilt - und können nicht verlängert werden. Sie werden nach Ablauf der Frist von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.

Auf den Neuen Friedhof sind auch Erdbestattungen in einer gärtnerbetreuten Grabanlage möglich. Informationen dazu finden Sie hier:

Urnenbestattungen

Kolumbarium auf dem Bürgeler Friedhof.
Rasengräber werden mit einer Bodenplatte mit dem Namen des Verstorbenen versehen.

Urnenbestattungen sind ebenfalls auf allen fünf Offenbacher Friedhöfen möglich und werden in unterschiedlichen Varianten angeboten: Die Urnen können in Dauer- oder Reihengräbern, im Kolumbarium (Urnenwand), in Rasengräbern oder unter Bäumen beigesetzt werden.

Dauergräber werden auf 30 Jahre vergeben und können verlängert werden, Reihengräber werden nur auf 25 Jahre vergeben, wobei eine Verlängerung nicht möglich ist.

Die Grabnischen im Kolumbarium werden auf 30 Jahre vergeben. in einem Grab können zwei Urnen bestattet werden. Rasengräber werden für den gleichen Zeitraum vergeben und mit einer Bodenplatte versehen, in die der Namen des Verstorbenen eingraviert wird.

Baumbestattungen sind auf allen Offenbacher Friedhöfen möglich.

Baumbestattungen sind in Dauer- oder Reihengräbern möglich, wobei Dauergräber auf 3o Jahre gekauft und verlängert werden können, während Reihengräber nur für 25 Jahre vergeben werden. Unter einem Baum werden reihum mehrere Urnengräber angeordnet, die mit einer Granitplatte versehen werden, auf der der Name des Verstorbenen eingraviert ist.

Mit Ausnahme des Alten Friedhofs ist auf allen Offenbacher Friedhöfen auch die Urnenbestattung in gärtnerbetreuten Grabanlagen möglich. Die Anlagen werden von Friedhöfsgärtnern gepflegt. Angehörige finden so jederzeit einen würdigen Ort zum Traurn vor, ohne Zeit für die Grabpflege aufwenden zu müssen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Form der Urnenbestattung auf dem jeweiligen Friedhof möglich ist.

Bestattungsform Alter Friedhof Neuer Friedhof Friedhof Bieber Friedhof Bürgel Friedhof Rumpenheim
Dauergrab ja ja ja ja ja
Reihengrab nein ja ja ja ja
Kolumbarium ja ja ja ja ja
Baumbestattung ja ja ja ja ja
Rasengrab nein nein ja ja nein
Gärtnerbetreute Grabanlage nein ja ja ja ja

Berücksichtigung religiöser Bräuche

Die Friedhofsverwaltung bemüht sich, den Bestattungsgebräuchen der Weltreligionen gerecht zu werden, sofern sich dies mit den Gesetzen vereinbaren lässt. So gibt es in Offenbach muslimische und jüdische Grabfelder. 

In der Trauerhalle auf dem Neuen Friedhof gibt es einen nicht konfessionellen Raum, den alle Religionen für das Waschen ihrer Toten nutzen können. Er wird vor allem von Muslimen, Juden und Hindus genutzt.

Muslimische Bestattungen

Grabstein auf dem muslimischen Gräberfeld auf dem Neuen Friedhof.

Auf dem neuen Friedhof gibt es zwei muslimische Gräberfelder mit insgesamt etwa 650 Gräbern. Die muslimischen Bestattungsvorschriften werden hier weitgehend berücksichtigt: Die Gräber sind so angelegt, dass der oder die Verstorbene auf der rechten Seite, mit dem Gesicht in Richtung Mekka liegt. Für die vom Islam geforderte rituelle Totenwaschung steht ein geeigneter Raum, für das Totengebet die Trauerhalle zur Verfügung. Nach Freigabe durch das Stadtgesundheitsamt ist eine sarglose Bestattung möglich.

Eigentlich ist an der Grabstelle nur ein Stein mit Namen des Verstorbenen und einer Sure als Kennzeichnung vorgesehen, damit Angehörige dort ihr Gebet sprechen können. Viele der Grabstätten sind aber auch liebevoll mit Blumen geschmückt.

Auf den muslimischen Gräberfeldern werden ausschließlich Dauergrabstätten mit einer verlängerbaren Nutzungsfrist von 30 Jahren vergeben.

Jüdische Bestattungen

Jüdische Grabsteine auf dem Alten Friedhof

Jüdische Friedhöfe haben eine lange Tradition in Offenbach:  Den ersten, heute nicht mehr existierenden, gab es bereits im frühen 18. Jahrhundert an der Bismarckstraße. Der jüdische Friedhof in Bürgel wird seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr genutzt und ist geschlossen, die rund 850 Grabstellen des jüdischen Friedhofteils auf dem Alten Friedhof sind belegt.

Auf dem jüdischen Friedhofsteil auf dem Neuen Friedhof sind nur noch auf reservierten Flächen Beisetzungen in Partnergräbern möglich. Dafür steht seit 2006 ein durch Hecken abgegrenzter Bereich auf dem Erweiterungsteil des Bürgeler Friedhofs für Beisetzungen nach jüdischer Tradition zur Verfügung. Hier werden die Grabsteine nach Osten in Richtung Jerusalem und der aufgehenden Sonne ausgerichtet.

Verbrennungen nach hinduistischem Brauch

Im Krematorium in Offenbach darf ein Angehöriger die Verbrennung in Gang setzen.

Zur Bestattung eines Hindus gehört es eigentlich, dass der Schädel des Toten zerschlagen und der Leichnam auf einem Scheiterhaufen verbrannt wird. Dieser soll vom ältesten Sohn der Familie in Brand gesetzt werden. Die ersten beiden Rituale sind in Deutschland verboten, der Tote darf nur in einem Krematorium verbrannt werden.

Um die religiösen Bräuche der Hindus dennoch so weit wie möglich mit deutschen Gesetzen zu vereinbaren, hat sich die Friedhofsverwaltung etwas einfallen lassen: Im Krematorium gibt es einen Raum, in den die Einfahrt des Sarges in den Verbrennungsofen per Video übertragen wird. Dort gibt es auch einen Knopf, mit dem die Verbrennung in Gang gesetzt werden kann. Diesen Knopf kann der älteste Sohn oder ein anderer Angehöriger drücken und so doch das Feuer entfachen.

Wenn eine Bescheinigung vorliegt, die nachweist, dass die Asche des Verstorbenen im Ausland beigesetzt wird, darf die Asche an die Angehörigen übergeben werden – ansonsten ist das verboten. Auf den städtischen Friedhöfen gibt es kein eigenes Grabfeld für hinduistische Bestattungen, einige Familien entscheiden sich aber für die Beisetzung in einem gewöhnlichen Urnengrab oder einer Urnenwand.

 


Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung
Mühlheimer Straße 425
63075 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Behindertenparkplätze vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

Buslinien 103, 107, 120 (Haltestelle Neuer Friedhof)

Weitere Hinweise

Besucherparkplatz in der Ulmenstraße

Öffnungszeiten

Die Friedhöfe sind wie folgt geöffnet:

November bis Februar:
Montag-Freitag: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr

März und Oktober:
Montag-Freitag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr

April bis September:
Montag-Freitag: 7.00 Uhr - 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 7.00 Uhr - 20.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise