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Stadt Offenbach

Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Stadtranderholung

Überblick

Zuschüsse für Familien

Eltern können Gründen aus folgenden Gründen beantragen:

  • Familie ist Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII
  • Familie ist kinderreich (ab 3 Kinder)
  • Familie gehört zum Personenkreis der Flüchtlinge und Spätaussiedler (innerhalb von 3 Jahren nach der Zuwanderung)
  • Alleinerziehende
  • Es bestehen allgemeine soziale Schwierigkeiten (erzieherische Gesichtspunkte, Familienprobleme, Integrationsfälle) Bitte eine kurze Erläuterung geben!


Für Vereine und Verbände bezüglich Freizeiten/Ferienfahrten 

Für Familien aus Offenbach besteht unter oben aufgeführten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf einen ermäßigten Teilnahmebeitrag zu stellen. Für den Antrag ist die persönliche Vorsprache im Rathaus nötig. Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise (Leistungsbescheide, etc.) mit. Bei gewährter Ermäßigung staffelt sich je nach Anzahl der angemeldeten Geschwisterkinder der Teilnahmebeitrag in der Regel wie folgt: 23 Euro pro Woche für das 1. Kind 12 Euro pro Woche für das 2. Kind 6 Euro pro Woche für jedes weitere Kind. Die Höhe der zustehenden Ermäßigung wird individuell geprüft und kann deshalb im Einzelfall abweichen.

Die Unterlagen zur Beantragung finden Vereine oder Verbände unter Downloads:

Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Stadtranderholung

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise