Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Stadtranderholung
Überblick
Zuschüsse für Familien
Eltern können Gründen aus folgenden Gründen beantragen:
- Familie ist Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII
- Familie ist kinderreich (ab 3 Kinder)
- Familie gehört zum Personenkreis der Flüchtlinge und Spätaussiedler (innerhalb von 3 Jahren nach der Zuwanderung)
- Alleinerziehende
- Es bestehen allgemeine soziale Schwierigkeiten (erzieherische Gesichtspunkte, Familienprobleme, Integrationsfälle) Bitte eine kurze Erläuterung geben!
Für Vereine und Verbände bezüglich Freizeiten/Ferienfahrten
Für Familien aus Offenbach besteht unter oben aufgeführten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf einen ermäßigten Teilnahmebeitrag zu stellen. Für den Antrag ist die persönliche Vorsprache im Rathaus nötig. Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise (Leistungsbescheide, etc.) mit. Bei gewährter Ermäßigung staffelt sich je nach Anzahl der angemeldeten Geschwisterkinder der Teilnahmebeitrag in der Regel wie folgt: 23 Euro pro Woche für das 1. Kind 12 Euro pro Woche für das 2. Kind 6 Euro pro Woche für jedes weitere Kind. Die Höhe der zustehenden Ermäßigung wird individuell geprüft und kann deshalb im Einzelfall abweichen.
Die Unterlagen zur Beantragung finden Vereine oder Verbände unter Downloads:
Dienstleistungen
Links und Downloads
Organisationsstruktur
Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Stadtranderholung
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung