Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte. Die zur Beantragung der Leistung erforderlichen Unterlagen stehen als Download auf dieser Seite zur Verfügung.
Überblick
Eine persönliche Vorsprache bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Anfragen gerne telefonisch oder per E-Mail.
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