Antidiskriminierungsstelle
Überblick
Die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Offenbach ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung in Offenbach erfahren oder beobachtet haben. Zudem können sich Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung oder der städtischen Eigenbetriebe bei einem Diskriminierungsvorfall an die Beauftragte wenden. Weitere Personen aus der Stadtgesellschaft haben ebenfalls die Möglichkeit, die Beauftragte zu kontaktieren, wenn sie beim Abbau von Diskriminierung mitwirken wollen, um Benachteiligungen entgegenzuwirken.
Ziel der Antidiskriminierungsstelle ist, diskriminierungserfahrene Menschen zu unterstützen. Sie erhalten Informationen über Handlungsmöglichkeiten gegen Benachteiligung, um die eigenen Rechte durchzusetzen.
Zudem sollen durch Fachberatung, Intervention und Qualifizierung Ungleichheitsstrukturen in der Stadt abgebaut werden.
Die Antidiskriminierungsstelle ist am Dezernat III angegliedert und es ist eine unabhängige Stabstelle.
Was ist eine Diskriminierung?
Diskriminierung bedeutet nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Benachteiligung aufgrund von tatsächlichen oder vermuteten Diskriminierungskategorien ohne eine sachliche Rechtfertigung. Die Diskriminierungskategorien sind gesetzlich geschützt.
Diskriminierungsschutz ist auch in weiteren Gesetzten verankert wie im Artikel 3 des Grundgesetzes.
Welche Diskriminierungsmerkmale/ Diskriminierungskategorien werden nach dem Allgemeinen Gleichhandlungsgesetz (AGG) geschützt?
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden folgende Diskriminierungsmerkmale/Diskriminierungskategorien geschützt:
- rassistische Zuschreibungen oder (zugeschriebene) Herkunft
- Geschlecht
- sexuelle Identität
- Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung
- Lebensalter
- Krankheit oder Behinderung
Es gibt verschiedene Diskriminierungsformen, um diese genauer erfassen zu können, gibt es Diskriminierungsmerkmale/Diskriminierungskategorien, denn aufgrund der Zugehörigkeit oder der vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Gruppe erfahren Menschen innerhalb der Gesellschaft Ausschlüsse. Um diesen Prozess erklären zu können, werden in der Antidiskriminierungsarbeit Begriffe wie rassistische Zuschreibungen benutzt.
Beispiel: Einem Menschen wird die Fähigkeit einer Führungskraft abgesprochen, weil die Person ein Kopftuch trägt. Die rassistische Zuschreibung in diesem Fall ist das Absprechen von Fähigkeiten und somit handelt es sich um eine rassistische Zuschreibung aufgrund der Religionszugehörigkeit, welches im AGG als Diskriminierungsmerkmal/Diskriminierungskategorie geschützt ist.
Im AGG werden nicht alle Merkmale/Kategorien berücksichtigt. Diskriminierung aufgrund von Armut/des sozialen Status ist eine Kategorie, die nicht geschützt wird. In der Antidiskriminierungsberatung werden aufgrund den Verflechtungen alle Kategorien beachtet.
Wann sollten Sie Kontakt aufnehmen?
Wenn Sie diskriminiert werden und/oder sich diskriminiert fühlen. Ebenso können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden, wenn Sie Diskriminierung beobachtet haben oder Informationen zu Diskriminierung und Diskriminierungsschutz benötigen.
Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Antidiskriminierungsbeauftragte handelt nur, wenn ein Auftrag von beratungsaufsuchenden Menschen erteilt wurde.
Links und Downloads
Kontakt
Organisationsstruktur
Antidiskriminierungsstelle
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse.
Der Beratungsraum der Antidiskriminierungsstelle ist barrierefrei zugänglich und es gibt einen Aufzug.
Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr
Weitere Termine können nach Absprache vereinbart werden.