Fragen und Antworten zum Übergang 4/5
Hier finden Sie hilfreiche Informationen und Erläuterungen zum Wechsel Ihres Kindes von der Grundschule in die weiterführende Schule.
Wie finde ich den passenden Bildungsgang, die passende Schulform und Schule für mein Kind?
Die Informationen auf der städtischen Internetseite "Was kommt nach der Grundschule?" geben Ihnen hierzu Hilfestellung. Zudem geben Ihnen die Empfehlungen der Grundschule sowie die Beratungsgespräche mit den Lehrkräften Anregungen. Bei Unsicherheiten können Sie dort nachfragen.
Wenn mein Kind nach der 4. Klasse nicht auf das Gymnasium geht, hat es dann schlechtere Berufschancen?
Nein, jeder Schulabschluss ermöglicht einen guten Start ins Berufsleben. Zudem ist das Schulsystem „durchlässig“. Das bedeutet: Nach jedem guten Schulabschluss hat Ihr Kind die Möglichkeit, den nächsthöheren Abschluss zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Wie läuft die Anmeldung für die weiterführende Schule ab, welche Termine muss ich beachten, und wo erhalte ich weitere Informationen?
Sie können sich bei Fragen an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes oder die Schulleitung der Grundschule wenden. Informationen zur Anmeldung und zu den Terminen finden Sie hier:
Was ist, wenn mein Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur weiterführenden Schule fahren muss? Hat es Anspruch auf eine Erstattung von Fahrtkosten?
Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten wird nach dem Hessischen Schulgesetz, § 161,
entschieden:
Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten erfolgt nur, wenn Sie Ihr Kind an der nächstgelegenen
Schule der gewählten Schulform (integrierte Gesamtschule, Gymnasium) als „Erstwunsch“ angemeldet
haben und diese Schule mehr als drei Kilometer einfacher Fußweg von Ihrem Wohnort entfernt liegt.
Wird Ihr Aufnahmeantrag von der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform abgelehnt, werden
wir prüfen, ob die Schülerbeförderungskosten zur weitergereichten Schule erstattet werden können.
Das Gesetz zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten berücksichtigt bei der Entscheidung keine
besonderen Schulangebote. Wie zum Beispiel: Ein Geschwisterkind besucht bereits diese Schule, Wahl der
zweiten Fremdsprache, über die Stundentafel hinausgehende Angebote, Ganztagsklassen, Betreuung in der
Schule, Musik- oder Sportklassen etc., weltanschauliche und religiöse Ausprägungen, werden bei der Prüfung der
notwendigen Schülerbeförderung nicht anerkannt.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich bitte beim Stadtschulamt Offenbach
unter der Telefonnummer 069 8065-2827 oder -2915 oder auch per Email an fahrtkostenoffenbachde.
Wer berät Eltern bei der Schulwahl?
Sprechen Sie zuerst mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Auch die Schulleitung der Grundschule kann Ihnen weiterhelfen. Sie können sich auch an die weiterführenden Schulen wenden.
Informationen und Beratung erhalten Sie auch hier:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main
Stadthof 13, 63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 80053-0
E-Mail: poststelle.ssa.offenbachkultus.hessende
Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) speziell für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler im Alter von 10-16 Jahren, die neu in Deutschland sind und die Sprache erwerben müssen:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main
Aufnahme- und Beratungs-Zentrum (ABZ)
Stadthof 13, 63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 80053-0
E-Mail: abz.ssa.offenbachkultus.hessende
Für alle Fragen rund um das Thema Bildung steht Ihnen das OF Bildungsbüro zur Verfügung:
Informationen und Hilfestellung - auch in Ihrer Muttersprache - erhalten Sie bei den Migrationsberatungen, ausländischen Gemeinden und Migrantenvereinen in der Stadt Offenbach.
Eine Übersicht über die Vielzahl an Beratungsstellen in Offenbach bietet der Beratungswegweiser des Netzwerks Bildungsberatung
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