Fragen und Antworten zum Übergang 4/5
Hier finden Sie hilfreiche Informationen und Erläuterungen zum Wechsel Ihres Kindes von der Grundschule in die weiterführende Schule.
Wie finde ich den passenden Bildungsgang, die passende Schulform und Schule für mein Kind?
Die Informationen auf der städtischen Internetseite "Was kommt nach der Grundschule?" geben Ihnen hierzu Hilfestellung. Zudem geben Ihnen die Empfehlungen der Grundschule sowie die Beratungsgespräche mit den Lehrkräften Anregungen. Bei Unsicherheiten können Sie dort nachfragen.
Wenn mein Kind nach der 4. Klasse nicht auf das Gymnasium geht, hat es dann schlechtere Berufschancen?
Nein, jeder Schulabschluss ermöglicht einen guten Start ins Berufsleben. Zudem ist das Schulsystem „durchlässig“. Das bedeutet: Nach jedem guten Schulabschluss hat Ihr Kind die Möglichkeit, den nächsthöheren Abschluss zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Wie läuft die Anmeldung für die weiterführende Schule ab, welche Termine muss ich beachten, und wo erhalte ich weitere Informationen?
Sie können sich bei Fragen an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes oder die Schulleitung der Grundschule wenden. Informationen zur Anmeldung und zu den Terminen finden Sie hier:
Was ist, wenn mein Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur weiterführenden Schule fahren muss? Hat es Anspruch auf eine Erstattung von Fahrtkosten?
Eine Erstattung von Schülerbeförderungskosten kann nur erfolgen, wenn Sie als „Erstwunsch“ die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform (integrierte Gesamtschule, Gymnasium) angegeben haben und der einfache Fußweg zu dieser Schule mehr als drei Kilometer beträgt. Dies regelt das Hessische Schulgesetz. Mit dem Anmeldeformular für die weiterführende Schule, erhalten Sie dazu auch weitere Informationen. Bei Fragen: Stadtschulamt, Sachgebiet Schülerbeförderung (Telefon 069 8065-2827 oder -2915, E-Mail: fahrtkostenoffenbachde).
Wer berät Eltern bei der Schulwahl?
Sprechen Sie zuerst mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Auch die Schulleitung der Grundschule kann Ihnen weiterhelfen. Sie können sich auch an die weiterführenden Schulen wenden.
Informationen und Beratung erhalten Sie auch hier:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main
Stadthof 13, 63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 80053-0
E-Mail: poststelle.ssa.offenbachkultus.hessende
Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) speziell für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler im Alter von 10-16 Jahren, die neu in Deutschland sind und die Sprache erwerben müssen:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main
Aufnahme- und Beratungs-Zentrum (ABZ)
Stadthof 13, 63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 80053-0
E-Mail: ABZ.SSA.Offenbachkultus.hessende