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Stadt Offenbach

Inklusion in unseren Kitas

Inklusion bedeutet für uns, dass kein Kind und keine Familie ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Jedes Kind ist mit seiner individuellen Persönlichkeit, seinen Stärken und Schwächen, seiner kulturellen, nationalen, sozialen, religiösen Herkunft, geschlechtlicher Identität sowie gesundheitlicher und individueller Situation herzlich willkommen.

Bienen aus Dosen in der Kita Johann-Strauß-Weg (08)

Alle Kinder, unabhängig vom Grad ihrer festgestellten Beeinträchtigung, haben ein Anrecht auf einen Platz in einer Kindertagestätte. Dieser individuelle Rechtsanspruch (§24 SGB VIII) beinhaltet einen Anspruch auf eine individuelle und den Möglichkeiten des Kindes angepasste Förderung seiner emotionalen, sozialen sowie kognitiven Entwicklung durch entsprechende Fachkräfte.

Inklusion in den Kitas des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach (EKO) bedeutet:

Jedes Kind mit einer Behinderung wird in die Gruppe und in das Alltagsgeschehen einer Kindertagesstätte einbezogen, denn es ist ein Teil des Ganzen. Dabei verstehen wir den Integrationsprozess als ein Prozess des Lernens für beide Seiten. Zum einen das Kind mit seiner Familie und zum anderen die Fachkräfte der Kindertagesstätte. Beide Seiten lernen und profitieren voneinander durch eine intensive Zusammenarbeit mit hoher Akzeptanz und gegenseitiger Wertschätzung. Jede Einrichtung hat eine auf alle Kinder abgestimmte Konzeption und einen auf die individuellen Bedürfnisse aller Kinder abgestimmten Tagesablauf.

Dazu bedarf es spezifischer Rahmenbedingungen, wie sie in der Rahmenvereinbarung zur Integration/Inklusion des Landes Hessen, verbindlich geregelt wurde:

Im Wesentlichen werden diese Rahmenbedingungen wie folgt, umgesetzt:

  • Jedes Kind möchte lernen, sich entwickeln und sich die Welt erschließen, dafür bekommt es von den Fachkräften die notwendige und individuelle Unterstützung.
  • Aufgabe der Erzieher*innen im Prozess der Inklusion ist es, mit einem hohen Maß an Präsenz alle Kinder gut zu begleiten, ihre Handlungsweisen zu verstehen, Aktivitäten und Bedürfnisse wahrzunehmen und aus diesen adäquate Angebote abzuleiten oder Impulse zu setzen. Diese Aufgabe bezieht sich gleichermaßen auf Kinder mit und ohne Behinderung.
  • Für alle Kinder mit einer diagnostizierten Behinderung wird in der Kita gemeinsam mit medizinischen und therapeutischen Fachkräften und bei Bedarf mit Unterstützung der sozialen Dienste zusammengearbeitet. Gemeinsam mit den Eltern wird ein individueller und auf die spezifische Behinderung ausgerichteter Hilfeplan erstellt.
  • Jedes Kind braucht für seine Entwicklung einen klaren Rahmen. Der Tagesverlauf ist deshalb strukturiert, dass jedes Kind darin einen für seine Entwicklung förderlichen Rahmen erhält.
  • Die Ergebnisse der Kind-Beobachtungen und der Fallgespräche werden dokumentiert. Sie sind die Grundlage für das pädagogische Angebot und die Entscheidung spezifischer und bedarfsorientierter pädagogischer Interventionen.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Eltern mit einem Kind mit Behinderung und Förderbedarf, dies vor Aufnahme in eine Kindertagesstätte der Einrichtungsleitung mitteilen. Dies ermöglicht die Klärung der notwendigen Rahmenbedingungen frühzeitig und unterstütz die Entwicklung des Kindes von Anfang an.

Weitere Informationen sind, bei Bedarf, bei den Leitungskräften der jeweiligen Kindertagesstätte vor Ort erhältlich.

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