Personalrat im EKO
Die Grundlage des Personalvertretungsrechts ist für Bedienstete in Hessen das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG). In allen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes werden nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Personalrät*innen gewählt.
Der Personalrat EKO ist die Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber "Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach" (EKO). Die Personalrät*innen werden von den Beschäftigten des EKO gewählt.
Die zentrale Aufgabe des Personalrats EKO ist es, die sozialen und persönlichen Belange aller Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse und ihrer Arbeitsplätze gegenüber der Dienststelle (Betriebsleitung EKO) zu vertreten. Er setzt sich für gemeinschaftliche und auch für persönliche Individualinteressen ein.
Es gibt eine Vielzahl personeller und sozialer Angelegenheiten, bei denen der Personalrat als Partner, aber auch als Gegenpol zur Betriebsleitung EKO, zu wirken hat. Eine weitere wichtige Aufgabe des Personalrates ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten und durchgeführt werden.
Der Personalrat nimmt berechtigte Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegen und gibt diese an die Betriebsleitung weiter, um Abhilfe einzufordern.
Ein wichtiges Ziel des PR-Gremiums ist es, zum Wohle der Beschäftigten zu handeln. Es ist dem Personalrat EKO sehr wichtig, das Wohlergehen aller Kolleg*innen im EKO und die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben miteinander in einen guten Einklang zu bringen.