Schwerbehindertenvertretung im EKO
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist ein Gremium innerhalb des EKO, dass Personalinteressen vertritt. Die Aufgaben sind im neunten Sozialgesetzbuch / Schwerbehindertenrecht geregelt. Unser Selbstverständnis lässt sich mit zwei Wörtern definieren: Prävention und Inklusion.
Krankheiten gehören zum Leben dazu und betreffen uns alle früher oder später auf unterschiedliche Weise. Auch chronische Krankheiten und Behinderungen sind Teil des Menschseins. Dabei sind Menschen meist weniger behindert, sondern werden vielmehr behindert durch gesellschaftliche Umstände und auch durch Arbeitsbedingungen. Hier kommt für Sie im EKO die SBV ins Spiel. Behinderungen können jede*n treffen, und jede*r kann von einer Behinderung bedroht sein. Wichtig ist, zu wissen, was wir in diesen Fällen im Berufsleben tun können und welche Rechte und Pflichten wir haben. Als SBV sind wir dafür da, Sie zu informieren und zu beraten.
Wir sind Ansprechpartner*innen für alle Mitarbeiter*innen zum Thema „Krank im Arbeitsleben, was nun?“ Von uns bekommen sie Informationen, Beratungen und fachkundige Hilfestellung. Unsere Zielgruppe sind alle Mitarbeiter*innen des EKO, die (schwer-)behindert oder von Behinderung bedroht sind.
Was können wir als Schwerbehindertenvertretung für Sie tun?
Von uns erhalten Sie:
- Beratung, z.B. bei Wiedereingliederung nach langer Krankheit, Integration schwerbehinderter Kolleg*innen im Berufsleben und Teilnahme an "BEM-Gesprächen" (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Hilfestellung und Unterstützung bei Anträgen, z.B. beim Versorgungsamt, Feststellung des Grad der Behinderung (GdB) oder bei der Agentur für Arbeit (Gleichstellungsantrag)
- Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst, der die Aufgabe hat, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern
- Hilfestellung bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes
- Jährliche Versammlung aller Schwerbehinderten und Gleichgestellten mit Referent*innen zu aktuellen Themen
Warum sollte ich meinen Grad der Behinderung feststellen lassen?
Wer von chronischer Krankheit und/oder Behinderung betroffen ist, kann die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) beantragen. Wir unterstützen gern alle EKO-Mitarbeiter*innen bei diesem Antrag. Dieser kann Ihnen nämlich konkrete Unterstützung und Entlastung bringen:
- Mehr Urlaubstage / Nachteilsausgleich. Zusatzurlaub von 5 Tagen bzw. 2-3 Tagen
- Steuervergünstigungen
- Besonderer Kündigungsschutz
- Ermäßigte Eintrittsgelder
- Benötigte Hilfsmittel
- Ohne Abschläge früher in Rente
- Unterstützung der SBV bei Gesprächen mit Vorgesetzten
So erreichen Sie die SBV im EKO:
E-Mail: sbv-ekooffenbachde
Vorsitzende | Beate Wenig, Haus der Wirtschaft (Raum 247) | 069 / 8065-3544 |
1. Stellvertreterin | Anja Bumb, Kita Erich-Ollenhauer-Straße (10) | 069 / 8065-3617 |
2. Stellvertreterin | Anna Visciani, Kita Marienstraße (17) | 069 / 83 77 53 |