Formular für Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten mit Anleitung
Bürgerinnen und Bürger können hier direkt alle notwendigen Angaben zu einer rechtssicheren Anzeige einer Ordnungswidrigkeit machen. Beispiele erläutern die Verstöße im ruhenden Verkehr.
Beispiele für Verstöße
Anzeigen können Bürgerinnen und Bürger nur Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr - also falsch parkende oder haltende Fahrzeuge. Für den fließenden Verkehr ist es nicht möglich, Anzeigen durch Laien rechtssicher aufzunehmen.
Bitte beachten Sie bei der Anzeige von Verstößen immer, ob es sich um einen Halt- oder Parkverstoß handelt. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Aber nicht jedes Aussteigen ist imt Parken gleizusetzen: wer sein Fahrzeug im Auge behält, um es nötigenfalls wegzufahren, verlässt es nicht, sondern hält. Die Wegfahrbereitschaft ist auch dann gegeben, wen eine andere Person im oder am Fahrzeug verbleibt, um es nötigenfalls wegzufahren.
Beschilderung mit Zeichennummer und Verstoß
Besondere Parkzonen
Folgende Halt- und Parkverstöße können auch angezeigt werden:
- Halten/Parken im Bereich einer Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt
- Halten/Parken auf einem Gehweg
- Halten/Parken ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 5 Metern vor und nach Straßeneinmündungen oder Kreuzungen sowie 5 Metern vor Fußgängerüberwegen
- Halten/Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt
Wenn Sie einen dieser Verstöße rechtssicher feststellen und mit Fotos dokumentieren, können Sie diese zusammen mit Ihren Daten hier hochladen: