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Stadt Offenbach

Wochenbericht 25. bis 31. März 2024

02.04.2024

Ruhestörungen

Die Karwoche verlief für die Stadtpolizei ausgesprochen ruhig. Sie wurde lediglich zu 17 Ruhstörungen gerufen. Diese ereigneten sich, wie so oft, fast alle am Wochenende, verteilten sich diesmal gut zwischen privaten Anlässen und gemeldeten Gaststätten. Auf besonderes Unverständnis stießen die Bürger, die am Ostersonntag mit dem Hochdruckreiniger und gegen 2.30 Uhr mit der Bohrmaschine arbeiteten.

Ein junger Mann, der um 22.30 Uhr im Stadtteil Buchrain an einer dortigen Haustür mit einem Vorschlaghammer „angeklopft“ hatte, erhielt einen Platzverweis und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.

Verkehr

Der technische Verkehrsdienst und die Verkehrspolizei haben in dieser kurzen Arbeitswoche an 31 Messstellen die Geschwindigkeit gemessen und in 284 Fällen Verfahren wegen Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeleitet.

Eine Verwarnung oder ein Bußgeld wegen Falschparken oder anderer Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr gab es für 1.449 Fahrzeuge bzw. deren Fahrzeughalter. 

Für die Zulassungsstelle Offenbach wurden 38 neue Kraftfahrzeuge zur Entstempelung erfasst. Dies betrifft Fahrzeuge für welche die Versicherung und/oder die Steuer nicht gezahlt wurden. Insgesamt wurden der Stadtpolizei diese Woche 37 Fälle von erheblichen Verkehrsbehinderungen aufgrund von zugeparkten Einfahrten, Schwerbehindertenparkplätzen, Baustellen oder temporären Haltverboten (zum Beispiel für Bauarbeiten oder Umzüge) gemeldet. Sechs Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden, da die Halter nicht erreicht werden konnten.

Die Stadtpolizei übernahm an einem kompletten Arbeitstag die Verkehrsregelung an einer Kreuzung in Offenbach, da der dortige Ampelmast repariert werden musste. 

Am toten Stück der B448 kam es erstmals wieder zu einer Beschwerde wegen Motorradlärms. Nach entsprechender Belehrung haben die Motorradfahrer sich entfernt. Die Stadtpolizei wird den Ort unter Beobachtung halten.

Hilflose Personen

Die vergangene Woche brachte der Stadtpolizei lediglich sieben Einsätze mit hilflosen Personen. In einem Fall machte sich eine Dame große Sorgen um ihre Schwester, die sie länger nicht erreichen konnte. Die Stadtpolizeistreife konnte die vermisste Dame unversehrt antreffen und die Schwester beruhigen. Die Fahndung nach einer Person, die sich aufgrund eines Atemalkoholwerts von mehr als 4 Promille und dringender Behandlungsbedürftigkeit aus dem Sana-Klinikum entfernt hatte, verlief ergebnislos.

Streifendienst und ordnungspolizeiliche Angelegenheiten

Auch diese Woche gab es wieder viele Einsätze im Bereich der Gefahrenabwehr.

Die Woche begann mit einer Großkontrolle zum Thema Ladungssicherung und Gefahrgut, bei der an vielen Lastkraftwagen und Transportern diverse Mängel festgestellt und geahndet wurden. 

Die Streifen der Stadtpolizei waren in mehreren Fällen mit Meldungen über freilaufende Hunde beschäftigt. Die Anleinpflicht, die grundsätzlich im Stadtgebiet besteht, gilt in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 1. August eines jeden Jahres zum Schutz der Tierwelt auch außerhalb des bebauten Stadtbereichs. Zudem wurden bei Anglern mehrfach die Berechtigung und Qualifikation zur waidgerechten Fischerei überprüft.

Nachdem ein Autofahrer über mehrere rote Ampeln in der Berliner Straße gefahren war, floh er vor der Stadtpolizei, um sich der Fahrzeugkontrolle zu entziehen. Es kam zu einer kurzen Verfolgungsfahrt, bei der der vermutlich alkoholisierte Fahrer im Bereich der Innenstadt die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mehrere geparkte Fahrzeuge rammte. Der verletzte Fahrer wurde durch Passanten aus dem Fahrzeug geborgen. Ein durch den Unfall entstandener Brand im Motorraum löschte die Stadtpolizei mit einem mitgeführten Feuerlöscher.

Mehrere illegale Müllablagerungen, einschließlich einer größeren Menge Altreifen, konnten aufgrund von Meldungen aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger entdeckt werden. Diese wurden im Rahmen der 48-Stunden-Dreck-Weg-Garantie entsorgt. Müllablagerungen und erhebliche Verschmutzungen durch Kleinmüll werden mit Bußgeldern von mindestens 75 Euro geahndet. 

Eine Überprüfung des Öffnungsverbots für Spielhallen am Karfreitag ergab keine Verstöße seitens der Betreiber. 

„Trau, schau, wem“ wäre ein guter Rat für den Käufer eines Fahrrades gewesen, der das in der Fußgängerzone frisch erworbene Rad von einer Streife der Stadtpolizei überprüfen lies. In diesem Fall leider zu spät, da der Verkäufer des entwendeten Fahrrads nicht mehr auffindbar war. Die Stadtpolizei rät daher sich bei einem entsprechenden Kauf die Personalien des Verkäufers zu notieren. Bestenfalls sollte ein Kaufvertrag aufgesetzt werden. 

Versammlungen und Veranstaltungen

Die Stadtpolizei begleitete verschiedene Friedensmärsche zu Ostern.

Fußstreifen

Fußstreifen der Stadtpolizei waren in dieser Woche in der Fußgängerzone mit den Schwerpunkten Hafengebiet, KOMM Center sowie den umliegenden Schulen unterwegs, da dort erneut einige Beschwerden eingingen.

Gut angenommen und gut sichtbar ist die Kooperationsstreife der Stadt- und der Landespolizei, die sechs Stunden täglich gemeinsam im Stadtgebiet unterwegs ist. Neben gemeinsam Kontrollen von Gaststätten, Wegen und Plätzen geht es hierbei auch darum Präsenz zu zeigen. 

Fundsachen

Zu den Schließzeiten des Fundbüros nahm die Stadtpolizei in dieser Woche sehr viele Gegenstände, insbesondere Handys, Geldkarten und Portemonnaies entgegen. Bei Verlust bitte an fundbuerooffenbachde wenden.


Ihr Kontakt bei der Stadtpolizei

Servicestelle - 069 8065-2860

Bitte melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne aktuelle Gefahrenlage, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, unter der Rufnummer 069 8065-2860 oder per E-Mail an buergerservice-stadtpolizeioffenbachde

Notfalltelefon - 069 8065-3195

Bitte nur bei wirklich dringlichen und unaufschiebbaren Eilfällen anrufen. Die Rufnummer muss für Notfälle freigehalten werden, um einen schnellen und hilfreichen Einsatz zu gewährleisten.

Autowracks und Falschparker

Autowracks: Bitte unter 069 8065-2559 oder per E-Mail an autowrackoffenbachde melden. 

Falschparker: Diese müssen rechtssicher gemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Online-Formular oder laden Sie sich das Formular als PDF herunter und reichen es dann ein. Fügen Sie aussagekräftige Bilder dazu.

Erläuterungen und Hinweise