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Stadt Offenbach

Überblick: Schulsystem und Wechsel in die weiterführende Schule

In Deutschland sind die Bundesländer für die Schulgesetze zuständig. In 16 Bundesländern gibt es dabei Unterschiede. Einen Überblick über die Regelungen in Hessen – insbesondere zum Wechsel in die weiterführende Schule – finden Sie hier.

Schulpflicht

Kinder müssen in Hessen mindestens neun Jahre zur Schule gehen.

Grundschule

Kinder zwischen sechs und zehn Jahren besuchen die Grundschule in ihrem Grundschulbezirk. Nach der 4. Klasse endet die Grundschule und sie wechseln an eine weiterführende Schule.

Der Wechsel in die weiterführende Schule

Im Anmeldeverfahren in Klasse 4 gibt die Klassenkonferenz eine Empfehlung, welchen Bildungsgang das Kind besuchen sollte. Die Entscheidung treffen aber die Eltern. Das ist im Schulgesetz so geregelt. Sie können sich zwischen dem „Hauptschul-“, „Realschul-“ oder dem „Gymnasialbildungsgang“ entscheiden. Sie wählen zudem eine „bevorzugte“ Schulform: Bei den öffentlichen Schulen der Stadt Offenbach können Sie zwischen der Förderschule, der integrierten Gesamtschule (IGS) oder dem Gymnasium wählen. Im Antragsformular, das Sie von der Klassenlehrkraft erhalten, geben Sie eine Erstwunsch- und Zweitwunsch-Schule an.

Der Unterschied zwischen Bildungsgängen und Schulformen wird hier erklärt:

Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie hier:

Das Schulangebot in Offenbach wird hier erläutert:

Empfehlungen zu Ihrer Entscheidung

Sie sollten Ihr Kind mit Ihrer Entscheidung nicht überfordern. Kinder entwickeln sich und benötigen manchmal mehr Zeit und eher Unterstützung beim Lernen. Vielleicht ist dann eine integrierte Gesamtschule die passende Wahl als ein Gymnasium. Die Entscheidung sollten Sie aufgrund der Leistungen und der Lernmotivation des Kinders treffen und weniger aufgrund eines persönlichen Wunsches.

Bitte bedenken Sie: Wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im gewählten Bildungsgang nicht zu erwarten ist, können Kinder am Ende der Klasse 5 und 6 auch ohne Einverständnis der Eltern in eine andere Schulform versetzt werden („Querversetzung“), zum Beispiel vom Gymnasium in eine integrierte Gesamtschule. Eltern sollten ihre Wahl also gut überdenken!

Hier finden Sie weitere Informationen:

Schulabschlüsse

Frühestens in der 9. Klasse erhalten Schülerinnen und Schüler einen Schulabschluss. Bei guten Leistungen können sie danach weitere Abschlüsse erreichen, bis hin zum Abitur.

Hier finden Sie Informationen zu den Schulabschlüssen und den Möglichkeiten, wie es weitergehen kann:

Beratung und Unterstützung

Bei Ihrer Entscheidung steht Ihnen die Grundschule beratend zur Seite. Sie gibt auch eine Empfehlung, welcher Bildungsgang für Ihr Kind passend ist.

Weitere Informationen zur Beratung finden Sie hier:

Erläuterungen und Hinweise