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Stadt Offenbach

Grundwasser

Bei Grundwasser handelt es sich um das unterirdische Wasser, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht. Die gezielte Versickerung von Niederschlagswasser stellt eine Benutzung des Grundwassers dar. Hierfür ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Auch die Errichtung von Brunnen oder der Betrieb von Erdwärmesonden sind Benutzungen des Grundwassers, die anzeige- oder erlaubnispflichtig sind.

Aktuelles

Sie finden dort unter anderem tägliche Höchst- und Tiefsttemperaturen für Offenbach während des letzten Jahres im Vergleich zur Periode 2005-2021. Zum Niederschlag werden monatliche Werte während des letzten Jahres im Vergleich zur Periode 1981-2010 (mittlerer Niederschlag) und zur Periode 2005-2021 (minimaler und maximaler Niederschlag) aufgezeigt.

Umgang mit Regenwasser in der Stadt Offenbach

Durch die zunehmende Versiegelung, Bebauung und Ableitung in die Kanalisation wird der natürliche Weg des Regenwassers weitgehend unterbunden. Eine Versickerung oder Verdunstung findet kaum statt. Dadurch kann sich Grundwasser nicht ausreichend neu bilden, was zur Austrocknung von Böden und der Grünbestände führt.

Die Niederschlagswassersatzung (NiWaS) regelt in der Stadt Offenbach seit dem 13. Juli 2022 den Umgang mit Regenwasser, das auf Dachflächen und begrünten Tiefgaragen anfällt.

Entsiegelungsrichtlinie

Auf versiegelten Böden kann Niederschlag nicht versickern, belastet den Kanal und trägt nicht zur Grundwasserneubildung bei. Mit der Entsiegelungsrichtlinie fördert die Stadt Offenbach am Main seit dem 01.01.2022 Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken finanziell bei der Entsiegelung von versiegeltem Boden und dessen Begrünung auf ihren Grundstücken.

Trinkwasser

Die Stadt Offenbach wird vom Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach mit Trinkwasser versorgt. Die Grundlage für die Förderung des Wassers über Brunnen bilden Wasserrechte, die durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt werden.

  • 21.06.2023 Wasser und Energie sparen

    Trockenheit verschärft Grundwasser-Mangel

    Auch wenn es im März und April vergleichsweise viel geregnet hat, konnte sich der Grundwasserspiegel nach Jahren der Trockenheit nicht nachhaltig erholen.

Trinkwasserschutzgebiet

Gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen. Die Einteilung des Trinkwasserschutzgebiets der Stadt Mühlheim umfasst in der weiteren Schutzzone (Schutzzone IIIA und IIIB) auch Teile des Offenbacher Stadtgebiets.

Grundwassernutzungsverbote und Grundwassernutzungshinweise

Aufgrund einer langjährigen industriellen Nutzung liegen im Bereich des heutigen Innovationscampus mehrere, teils flächendeckende Bodenkontaminationen vor und das Grundwasser ist durch organische und anorganische Schadstoffe belastet.

Das Wohngebiet Rosenhöhe liegt teilweise auf Flächen, die früher als Mülldeponie genutzt wurden. Eine Belastung des Grundwassers kann aufgrund der ehemaligen Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Offenbach gibt deshalb Hinweise zur Nutzung des Grundwassers.

Grundwassernutzung über Brunnen

Das Entnehmen von Grundwasser, zum Beispiel für die Gartenbewässerung, ist nach den Regelungen in § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 29 Hessisches Wassergesetz (HWG) anzeigepflichtig. Bitte verwenden Sie für die Anzeige eines Brunnens das untenstehende Formular.

Für maschinelle Bohrungen über 2 Meter Tiefe besteht zudem eine Anzeigepflicht beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).

Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden

Unter Geothermie versteht man die Nutzung von Erdwärme mittels Wärmesonden und –kollektoren oder ähnlichen Systemen zur Wärmeübertragung. Für Hauseigentümer interessant ist hierbei die oberflächennahe Geothermie (bis zu einer Tiefe von 150-200m).

Im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist die Nutzung von Erdwärme, verbunden mit den notwendigen Bohrungen in der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen und zu beantragen.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

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